Energiespartipp  für den
 
Monat September:

 

Heizung ok?

 

Dies dürfte die letzte Gelegenheit vor dem Beginn der Heizperiode sein, die Heizung in Ihrer Immobilie auf mögliche Schäden überprüfen und ggf. Reparaturen bzw. Optimierungen durchführen zu lassen: Es kann also nicht schaden, den Heizungsbauer Ihres Vertrauens zu bitten, das gute Stück vor dem ersten Kälteeinbruch auf Herz und Nieren bzw. auf Pumpe und Ventile zu untersuchen.

Wobei wir beim Punkt Optimierung wären: Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen.

Nochmal: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden!

Zudem sind alle Kessel, die aktuell älter als 15 Jahre sind, mit speziellen Energielabeln zu kennzeichnen. Schornsteinfeger, Energieberater oder Heizungsinstallateure messen dafür die Energieeffizienz und bewerten diese von A++ (seht gut) bis G (schlecht). Dies ist für Sie ein eindeutiges Indiz dafür, wie zeitig Sie reagieren und gegebenenfalls in eine neue Heizung investieren sollten. Tipp: Überprüfen Sie Ihre Heizungsanlage und ziehen Sie eine Fachkraft zu Rate. Mit dem Heiz-Check der Verbraucherzentralen oder einer umfassenden Energieberatung stimmen sie die Einzelteile bestmöglich aufeinander ab und machen Ihre Anlage effizient. Nur so nutzen Sie Ihre Heizungsanlage optimal. Wenn sich Z.B. herausstellt, dass der Heizkessel erneuert werden muss: kommt es in diesem Fall auf die Größean! Alte Heizkessel sind oft viel zu groß. Früher wurde häufig „auf Sicherheit" ausgelegt. Bei vielen Gebäuden wurden zudem im Laufe der Jahre Stück für Stück die Außenwände, Dächer, Keller oder die Fenster verbessert. Ältere, zu groß gewählte Kessel arbeiten dann ineffizient. Je geringer die Auslastung des alten Kessels ist, desto niedriger ist aber die Ausbeute der eingesetzten Energie!

Emissionen sparen – Kosten senken durch einen hydraulischen Abgleich

Der hydraulische Abgleich macht sich bezahlt: Ihre Heizung wird danach optimal betrieben. Das reduziert Ihre Energie- und Betriebskosten – und ist auch gut für die Umwelt!

Der hydraulische Abgleich wird bezuschusst: Das Programm „Förderung der Heizungsoptimierung durch

hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich" des BMWi fördert den hydraulischen Abgleich und weitere

Investitionen bei bestehenden Heizsystemen mit einem Zuschuss von 30 Prozent.

Förderfähig sind außerdem die Anschaffung und die professionelle Installation von:

Voreinstellbaren Thermostatventilen, Einzelraumtemperaturreglern, Strangventilen, Technik zur Volumenstromregelung, Separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces sowie Pufferspeicher.

Packen Sie’s an – vor der Heizperiode!