Neues von Fairtrade
Gemeinsam können wir es schaffen!
Fairtrade kämpft gegen:
Armut
Kakaobauernfamilien verdienen so wenig, dass sie unter der Armutsgrenze leben.
Kinderarbeit
Kinder leiden besonders unter Armut. Sie müssen oft arbeiten und können nicht zur Schule gehen.
Perspektivlosigkeit
Junge Menschen landen auf der Suche nach profitableren Alternativen häufig in den Slums der Großstädte.
Benachteiligung
Etablierte Strukturen im Welthandel benachteiligen die Kakaobauernfamilien.
TransFair e.V. / [Nabil Zorkot]
Schüler einer der aus der Fairtrade-Prämie finanzierten Schule der Kakao-Kooperative ECOOKIM aus der Elfenbeinküste
Das Fairtrade-Siegel steht für:
Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen
… für Kleinbäuerinnen, Kleinbauern und Beschäftigte im globalen Süden.
Fairtrade-Mindestpreis
… als Sicherheit vor Marktpreisschwankungen
Verbot von Kinderarbeit
… Kinder dürfen bei Fairtrade keiner ausbeuterischen Arbeit nachgehen. Wir fördern den Zugang zur Bildung.
Mitbestimmung
… nicht nur bei der Verwendung der Prämie auf lokaler Ebene, sondern auch global im Fairtrade-System.
TransFair e.V. / [Ilkay Karakurt]
Was Sie über Kakao wissen müssen…
Wussten Sie, dass ein Erwachsener einer Kakaobauernfamilie in der Côte d`lvoire durchschnittlich lediglich 67 Cent am Tag verdient? Das heißt, eine Familie mit zwei Erwachsenen hat am Tag gerade mal 1,34 € zum Leben.
Wussten Sie, dass in Côte d`lvoire und Ghana der Anteil arbeitender Kinder in den letzten 10 Jahren weiter angestiegen ist? Mittlerweile leiden ca. 2 Millionen Kinder unter ausbeuterischer Kinderarbeit.
Wussten Sie, dass 14 Millionen Bauernfamilien Kakao anbauen und die gesamten Risiken schwankender Weltmarktpreise tragen, obwohl sie die geringsten finanziellen Rücklagen haben?
Kinderarbeit in Lieferketten verbieten
Weltweit sind 152 Millionen Kinder Opfer von ausbeuterischer Kinderarbeit. Fairtrade fordert Bundesregierung auf, verpflichtende Vorgaben zu erlassen.
Das Regelwerk von Fairtrade, die Fairtrade-Standards, enthalten strikte Vorgaben, damit ausbeuterische Kinderarbeit identifiziert, beseitigt und zukünftig verhindert werden kann. Bei verbindlichen, gesetzlichen Maßnahmen hinken wir in Deutschland unseren Nachbarn hinterher.
In Niederlanden, Großbritannien und Frankreich existieren bereits Gesetze
Fairtrade fördert Prävention und integrative Ansätze für Kinderschutz
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden weltweit rund 152 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren als Kinderarbeiter ausgebeutet. Rund 70 Prozent dieser Kinderarbeiter sind in der Landwirtschaft beschäftigt. Sie arbeiten als Baumwollpflücker in Burkina Faso, auf Plantagen in Ecuador oder als Sklaven bei der Kakaoernte in der Elfenbeinküste. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, ausbeuterische Kinderarbeit in all ihren Formen bis 2025 ein Ende zu setzen. „Steht die Bundesregierung zu ihrem Versprechen, muss sie ein Gesetz erlassen, in dem Menschenrechte in der Lieferkette geschützt werden. Das darf keine freiwillige Angelegenheit bleiben", erklärt Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von TransFair e.V.
Andere EU-Länder sind bereits weiter
Die Niederlande sind in diesen Punkt bereits weiter. Am 1. Januar 2020 wird bei unseren Nachbarn ein Gesetz in Kraft treten, das Unternehmen dazu verpflichtet, Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verfolgen und zu bekämpfen. In England und in Frankreich gibt es bereits ähnliche Regelungen für Unternehmen, Rechenschaft über Risiken von Menschenrechtsverletzungen abzulegen. In Frankreich schließt dies sogar Subunternehmen und Zulieferer ein und Verletzungen werden mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro geahndet.
Deutschland muss nachziehen
„Diese Beispiele zeigen, dass auch Deutschland seinen Pflichten nachkommen muss", fordert Overath. In Deutschland gibt es bisher keine verbindlichen Regeln. Dies wurde bereits vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen kritisiert. „Die EU und die Bundesregierung müssen verbindliche Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten durchsetzen, insbesondere den Schutz von Kindern, Frauen und verletzlichen Gruppen wie Saison- und Wanderarbeiter vor Ausbeutung."
Kinderschutz bei Fairtrade
Das Regelwerk von Fairtrade, die Fairtrade-Standards, enthalten strikte Vorgaben, damit ausbeuterische Kinderarbeit identifiziert, beseitigt und zukünftig verhindert werden kann. Fairtrade legt den Schwerpunkt vor allem auf Prävention – Kinderarbeit soll verhindert werden, bevor sie entsteht. Liegt eine Fairtrade-Produzentenorganisation in einem Land, in dem die Wahrscheinlichkeit von Kinderarbeit sehr hoch ist, muss die Organisation Präventionsmaßnahmen ergreifen. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung eines internen Kontrollsystems, um Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen und proaktiv tätig zu werden. Fairtrade legt Wert darauf, dass die Maßnahmen von den Produzentenorganisationen selbst entwickelt und dann von ihnen umgesetzt werden.
Kinder und Jugendliche beim Kinderschutz integrieren
Dieser integrative Präventionsansatz wurde bereits in 18 Fairtrade-zertifizierten Produzentenorganisationen in 11 Fairtrade-Anbauländern durchgeführt, darunter Kakaokooperativen aus Westafrika, Kaffee- und Zuckerkooperativen aus Mittel- und Südamerika sowie Baumwollproduzenten aus Indien. Die Unterstützung durch Fairtrade ist als kurzzeitige Intervention geplant. Alle wesentlichen lokalen Akteure bis hin zu kommunalen und nationalen Regierungen werden eingebunden und sollen die Aktivitäten und Maßnahmen nach Projektende eigenverantwortlich weitertragen. Damit steht der Präventionsansatz im Einklang mit dem Fairtrade-Prinzip des Produzenten-Empowerments.
Prävention und Aufklärung
Ein Schwerpunkt im Bereich Kinderrechte liegt auf der Prävention und Aufklärung. Ausbeuterische Kinderarbeit soll verhindert werden, bevor sie entsteht. Liegt eine Fairtrade-Produzentenorganisation in einem Land, in dem die Wahrscheinlichkeit von Kinderarbeit sehr hoch ist oder handelt es sich um ein Produkt mit einem Risiko für Kinderarbeit (hierbei orientiert sich Fairtrade u.a. an der Liste des US-amerikanischen Arbeitsministeriums „Watch List for Child and Forced Labour"), muss die Organisation Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung von Richtlinien, mit denen sich die Organisation eindeutig gegen ausbeuterische Kinderarbeit positioniert sowie die Erarbeitung eines eigenen Kontrollsystems. Die Fairtrade-Mitarbeiter*innen vor Ort unterstützen und beraten die Fairtrade Produzent*innen bei diesen Aktivitäten. Siehe dazu auch den „integrativen Präventionsansatz" von Fairtrade im Abschnitt zu einschlägigen Projekten.
Eigeninitiative der Produzentenorganisationen
Fairtrade legt Wert darauf, dass die Maßnahmen zur Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit von den Produzent*innen selbst entwickelt und umgesetzt werden. Dabei erhalten die Produzentenorganisationen über die Berater*innen der Produzentennetzwerke Zugang zu Fachwissen und Trainings.
Sofortige Maßnahmen bei Verstoß
Wird in einer Produzentenorganisation gegen die Fairtrade-Standards zu Kinderarbeit verstoßen, werden sofort Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Kinder zu schützen. Alle Vertreter*innen der Produzentennetzwerke vor Ort und FLOCERT sind verpflichtet, sämtliche Fälle von Kindesmisshandlung und Ausbeutung unverzüglich zu melden und sowohl die Behörden vor Ort als auch Kinderschutzorganisationen zu informieren, um das Wohlergehen der betroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei arbeitet Fairtrade mit internationalen (u.a. UNICEF und Save the Children) und lokalen Kinderrechtsorganisationen zusammen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Standards kann die jeweilige Produzentenorganisation suspendiert und am Ende, als letzten Schritt, dezertifiziert werden.
Die Fairtrade-Standards
Das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit ist Teil der Fairtrade-Standards. Die maßgeblichen Richtlinien in den Fairtrade-Standards zum Thema Kinderarbeit sind die ILO-Kernarbeitsnormen 138 (Mindestalter für Beschäftigung) und 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit).
Die Fairtrade-Standards sehen unter anderem Folgendes vor:
Kinder unter 15 Jahren...
...dürfen bei Fairtrade-zertifizierten Organisationen nicht angestellt werden. Zudem dürfen Kinder unter 15 Jahren ihren Eltern nur dann bei der Arbeit helfen, wenn dies nach der Schule oder in den Ferien geschieht und sichergestellt werden kann, dass die Kinder nur leichte Arbeiten verrichten.
Arbeiter*innen unter 18 Jahren...
...dürfen keine potentiell gefährlichen oder ausbeuterischen Arbeiten verrichten.
In Risikoregionen für Kinderarbeit...
...sind Fairtrade-zertifizierte Organisationen dazu verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Sie führen zum Beispiel ein internes Kontrollsystem ein, mit den gefährdeten Kindern innerhalb der Produzentenorganisation identifiziert und besser geschützt werden können.
Informieren Sie sich auch unter www.fairtrade-deutschland.de
Quelle: Fairtrade Deutschland, TransFair e.V.
Ansprechpartner
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Bürgermeister Daniel Bauer
Tel.: 06120/29-21
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